Der Scheinwerfereinstellplatz nach HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie §29 StVZO

  • Ab 01.01.2015 gilt die Richtlinie bereits für Neuanschaffungen
  • Ab 01.01.2017 gilt die Richtlinie auch für Betriebe mit alter Technik

Auch wenn hinter den Kulissen noch um Details gerungen wird – die Richtlinie zur Beschaffenheit eines Scheinwerfereinstellplatzes kommt. Vielleicht nicht mehr zum ersten Quartal, aber die Einführung steht unverändert für 2017 im Plan. Wer noch mit der HU Umsatz machen will, muss einen Einstellplatz vorweisen können. Problematisch ist dabei der Platzbedarf und vor allem die verlangte Ebenheit der Aufstellfläche; mit normalen Werkstatt-Fliesen ist die nicht hinzukriegen. Doch statt nun eine Fahrbahn mit aufwändig justierten Stahlplatten zu verlegen oder den vorhandenen Boden abzutragen und absolut ebenen Estrich schütten zu lassen, empfehlt Matthies eine nachhaltige Lösung: die Fahrbühne als Einstellplatz.

Welche Bedingungen gelten für den Scheinwerfereinstellplatz?

Mindestabmessungen, Unebenheiten und Neigung sind in den gesetzlichen Anforderungen genau definiert.

  • Ein zusammengehöriges System: Der Prüfplatz und das Einstellgerät bilden eine messtechnische Einheit.
  • 100% parallel: Die Fahrzeuglängsachse und die Längsachse des Prüfgeräts müssen zueinander verlaufen.
  • Eindeutige Markierung: Die Aufstellflächen für das Fahrzeug und das Scheinwerfereinstellgerät müssen zum Beispiel durch Bodenmarkierungen, gekennzeichnet werden.
  • Maximal 1,5% Neigung: Die Aufstellfläche für das Fahrzeug muss gleichgerichtet sein
  • Zulässige Unebenheit: Die Prüfplatzlänge bestimmt die Aufstellfläche des Fahrzeuges
  • Auf den Millimeter genau: Die Unebenheiten bei der Aufstellfläche des Scheinwerfereinstellgeräts dürfen maximal ± 1mm auf 1m betragen. Bei Ausgleich der Unebenheiten durch das Gerät entfällt dieses.

Die Bedingungen schreien danach, den Scheinwerfersteinstellplatz auf eine Bühne zu verlegen.

Nur Gewinner. Hochwertige Bühnen garantieren die nötige Verwindungsfestigkeit. Für die exakte Einstellung der vorgebenen Toleranzen stehen die Fachleute vom Matthies WerkstattDienst gerade. Es ist lediglich eine spezielle Aufstellfläche für das Einstellgerät erforderlich. Je nach Größe gewinnt der Betrieb mit dieser Investition einen zusätzlichen Arbeitsplatz oder verliert keinen Raum an eine sonst nicht weiter nutzbare Einstellfläche. Davon abgesehen ist eine Fahrbühne auch Voraussetzung für Fahrwerkseinstellungen nach Vermessung. Die Anschaffung in diesem Fall also eine echte Win-Win-Win-Situation.

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