Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Johannes J. Matthies GmbH & Co. KG

I. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren unternehmerischen Kunden und für alle Angebote zum Abschluss von Verträgen einschließlich Beratungen. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.


II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Lieferung durch uns zustande.

III. Produktbeschreibungen

  1. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben u. ä. in Katalogen, Prospekten, Preislisten und anderen Druckschriften sind unverbindlich. Konstruktions-, Produktions- sowie sonstige Detailänderungen gegenüber den Produktbeschreibungen bleiben, soweit dabei die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden und diese Änderungen handelsüblich sind, im Rahmen des Standes der Technik vorbehalten.
  2. Beschreibungen der Produkte bedeuten in keinem Fall die Garantie für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften. Als Garantieübernahme gilt ausschließlich eine ausdrücklich und schriftlich so bezeichnete. Für etwaige Druckfehler in Katalogen, Prospekten, Preislisten und anderen Druckschriften besteht keine Haftung.

IV. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand der Produkte von unserem Sitz oder direkt vom Auslieferungslager. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden auf eine von uns nach freiem Ermessen gewählte Transportart, wenn nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sofern wir die Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen vornehmen, sind wir berechtigt, dem Kunden die bei einem Transport durch Dritte üblichen Gebühren zu berechnen.
  2. Sofern die Auslieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Ware an dem mit dem Kunden vereinbarten Ort abzulegen. Die Waren sind durch uns versichert, sofern sie in den von uns gestellten Aufbewahrungsboxen abgelegt werden.
  3. Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden.
  4. Wenn wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen oder durch sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich, ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoffmangel, behördliche Eingriffe - an der Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflicht gehindert werden, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, ist diese berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt Ziffer IX dieser Bedingungen. Die Regelung des vorstehenden Absatzes gilt auch, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
  5. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.

V. Preise, Zahlungen

  1. Der Preis versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung anfallenden Umsatzsteuer.
  2. Zölle, Transport- und Versicherungskosten, Verpackungen sowie Frachtzuschläge für Eilgut, Express-, Post- oder Sonderabfertigungen gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen können nicht zurück genommen werden.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig. Der Abzug von Skonti sowie Zahlungsziele bedürfen einer Vereinbarung und sind gesondert auf der Rechnung auszuweisen. Von der Skontierung grundsätzlich ausgenommen sind TKA-Kosten, Dienstleistungen, Werkstattgeräte und Barverkäufe. Zieht sich der Kunde bei der Bezahlung von Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von Gutschriften das Skonto entsprechend zurückzurechnen.
  4. Für Verzugszeiten werden die gesetzlichen Zinsen verlangt.
  5. Sofern wir zur Vorleistung verpflichtet sind, können wir unsere Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass die Gegenleistung des Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Das Nähere regelt § 321 BGB.
  6. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden, die sich unmittelbar auf Mängelbeseitigung oder Rückabwicklung wegen eines von uns im Wege der Nacherfüllung nicht behobenen oder zu behebenden Mangels richten und auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Zahlungsanspruch beruhen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.
  2. Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt schon hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware ihm zustehenden Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zuzusenden und den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich auf unsere fälligen Forderungen gegen den Kunden abzuführen.
  3. Die Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande zu im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung das Alleineigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache oder dem vermischten Bestande zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande Miteigentum einräumt und dies unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns verwahrt. Für die Weiterveräußerung verarbeiteter, verbundener oder vermischter Ware gilt Ziffer 2 entsprechend; die aus der Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund entstehende Forderung wird schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware oder nur in Höhe des Betrages an uns abgetreten, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist.
  4. Jeden Zugriff eines Dritten auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die daraus hergestellten Gegenstände oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen, die erforderlichen Unterlagen zu übersenden (z. B. Abschrift eines Pfändungsprotokolls) und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.
  5. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und aus dessen vorstehend genannten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-Verbindlichkeiten (z. B. sogenannten Rückwechseln) fort, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.
  6. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

VII. Gewährleistung und Mängelhaftung

  1. Dem Kunden obliegt eine sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen, wegen versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung.
  2. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluss allgemein vornehmen und die Qualität und Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Bei Vorliegen nachgewiesener Mängel liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach (Nacherfüllung). Steht fest, dass die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder unmöglich oder von uns endgültig abgelehnt ist, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte, insbesondere Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung, geltend machen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor und ist die Ware für den Kunden ohne Nachteil verwertbar, steht ihm lediglich das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, dass der Liefergegenstand fehlerhaft in Betrieb gesetzt wird oder dass mangelhafte Bauausführung vorliegt. Die Gewährleistung besteht ferner nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung gesetzlicher oder von uns oder unseren Zuliefern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften entstehen.
  3. Beanstandete Ware ist an uns einzusenden. Soweit sich die Versandkosten dadurch erhöhen, dass die Ware vom Kunden oder dessen Abnehmern ins Ausland verbracht wurde, geht die Differenz zu Lasten des Kunden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, liefern wir die ausgetauschten oder instand gesetzten Teile an. Wir sind dann zur Erstattung der erforderlichen, dem Kunden aufgrund der Arbeiten entstandenen Aufwendungen verpflichtet. Unser Recht, die Art der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 4 BGB wegen Unverhältnismäßigkeit abzulehnen, bleibt unberührt. Der Kunde hat zu beachten, dass er nur einen Anspruch auf Ersatz der „erforderlichen“ Aufwendungen hat. Er hat daher die Kosten im Eigeninteresse möglichst gering zu halten und nach einer kostengünstigen Lösung zu suchen.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Produkte 1 Jahr ab Ablieferung. Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 445b,478 BGB bleibt von den Regelungen der beiden vorstehenden Sätze unberührt. Schadensersatzansprüche einer aufgrund einer durch Mängel verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch vorstehende Regelungen ebenfalls nicht eingeschränkt. Nicht eingeschränkt werden durch diese Regelungen auch sonstige gewährleistungsrechtlichen Schadensersatzansprüche im Falle der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (zum Begriff der wesentlichen Vertragspflichten siehe § IX).
  5. Für die Haftung auf Schadensersatz im Rahmen der Mängelhaftung gilt IX dieser Bedingungen.
  6. Bei Werkleistungen gilt die Ware mit Inbetriebnahme als abgenommen.

VIII. Rückgabe
Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Bei frachtfreien Rücksendungen, die mit unserer Zustimmung erfolgen, berechnen wir für Verwaltungsaufwand und entgangenen Gewinn bis zu 20% des Nettowertes der Ware. Weitergehende Abzüge wegen etwaiger Wertminderung bleiben vorbehalten.


IX. Allgemeine Haftung, Aufwendungsersatz

  1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verzug oder Unmöglichkeit, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, z.B. wegen entgangenen Gewinns, Produktionsausfall - sind ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird.
  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls; in diesem Falle ist die Haftung jedoch außer bei grobem Verschulden auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist Hamburg.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Hamburg. Wir können den Kunden nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist die klagende Partei berechtigt, alternativ stattdessen das Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) anzurufen. Geschieht dies, ist das Schiedsgericht ausschließlich zuständig. Schiedsort ist Hamburg. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
  3. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.


XI. Datenschutz

Soweit wir bei Bestellungen personenbezogene Daten verarbeiten, ist die  Johannes J. Matthies GmbH & Co. KG, Hammerbrookstr. 97, 20097 Hamburg Verantwortlicher i. S. d. DSGVO. Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten erhalten Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Datenschutz“. Wir erheben im Falle einer Bestellung zur Abwicklung der Order gem. Art. 6 Abs.1 Buchstabe b.) DSGVO Ihren Namen, Firma, Anschrift, Eigenschaft als Unternehmer und Zahlungsdaten sowie für etwaige Rückfragen Ihre E-Mail Adresse oder Telefonnummer. Ohne Angabe dieser Daten können wir eine Bestellung nicht durchführen. Die von Ihnen angegebenen Daten übermitteln wir an Bezahldienste und Versandunternehmen und speichern diese Daten bis zur vollständigen Erledigung der Vertragsbeziehung. Eine Löschung erfolgt spätestens nach 10 Jahren nach Erledigung der letzten Bestellung. Routinemäßig erfolgt eine Bonitätsprüfung durch eine Auskunftei oder Bank, sonstige automatisierte Entscheidungen über Datenverarbeitungen werden nicht durchgeführt. Eine Übermittlung in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) findet nicht statt. Sie haben das Recht, bei uns Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten zu erhalten. Im Einzelfall kann Ihnen ein Anspruch auf Berichtigung, Löschung, Widerspruch oder Einschränkung der Verarbeitung zustehen. Sie haben zudem das Recht, dass die von uns erhobenen Daten an andere Stellen übertragen werden. Sind Sie der Auffassung, dass eine Datenverarbeitung unrechtmäßig erfolgt, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hierüber beschweren.



Johannes J. Matthies GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Gültig ab Juli 2020)